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   OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94   

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https://dejure.org/1994,8046
OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94 (https://dejure.org/1994,8046)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.1994 - 16 WF 723/94 (https://dejure.org/1994,8046)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 16 WF 723/94 (https://dejure.org/1994,8046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 33; GG Art. 2 Abs. 1; ZPO § 269 Abs. 4
    Erzwingung der Mitwirkung einer Partei des Ehescheidungsverfahrens an der Klärung von Versorgungsanwartschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 551 F 4449/93
  • OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet und hat deshalb Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 19, 342, 348).
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 32/85

    Recht auf Scheidung

    Auszug aus OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94
    Außerdem entspricht es dem heutigen Verständnis des Eherechts, daß Ehegatten ein subjektives Recht auf die Scheidung einer zerrütteten Ehe zusteht, das als materiell rechtliches Gestaltungsrecht geltend zu machen ist (vgl. Johannsen/Henrich/Jaeger, Rdz. 31 zu § 1564 BGB , BGH FamRZ 1986, 655 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.1986 - 10 WF 293/86
    Auszug aus OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94
    Von diesem Grundsatz wird allerdings dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn der Scheidungsantrag offensichtlich unbegründet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 87, 618) oder unzulässig ist.
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