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OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 33; GG Art. 2 Abs. 1; ZPO § 269 Abs. 4
Erzwingung der Mitwirkung einer Partei des Ehescheidungsverfahrens an der Klärung von Versorgungsanwartschaften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 551 F 4449/93
- OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet und hat deshalb Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 19, 342, 348). - BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 32/85
Recht auf Scheidung
Auszug aus OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94
Außerdem entspricht es dem heutigen Verständnis des Eherechts, daß Ehegatten ein subjektives Recht auf die Scheidung einer zerrütteten Ehe zusteht, das als materiell rechtliches Gestaltungsrecht geltend zu machen ist (vgl. Johannsen/Henrich/Jaeger, Rdz. 31 zu § 1564 BGB , BGH FamRZ 1986, 655 ). - OLG Düsseldorf, 29.12.1986 - 10 WF 293/86
Auszug aus OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94
Von diesem Grundsatz wird allerdings dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn der Scheidungsantrag offensichtlich unbegründet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 87, 618) oder unzulässig ist.
- OLG Oldenburg, 21.06.2011 - 14 WF 114/11
Auskunftsverpflichtung eines Ehegatten über Grund und Höhe der in der Ehezeit …
Der gegenteiligen Auffassung (OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 618 -619; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1836 ; mit Einschränkungen OLG München, OLGR 1994, 150) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.